AGBs

1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2. VERTRAGSABSCHLUSS, ÜBERLASSUNG AN DRITTE

2.1 Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Hotels an den Veranstalter zustande; Veranstalter und Hotel sind Vertragspartner. Kommt dieser Vertrag mit einem gewerblichen Vermittler oder Organisator zustande, ist dieser verpflichtet, dafür zu sorgen, dass derjenige, für den er die Veranstaltung durchführt bzw. organisiert, einen identischen Vertrag mit dem Hotel abschließt. In diesem Fall haften beide Vertragspartner dem Hotel solidarisch.
2.2 Die Untervermietung oder sonstige Überlassung der gemieteten Hotelzimmer an Dritte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

3. PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1 Zimmerpreise verstehen sich exklusive Kommission und Kurtaxe jedoch inklusive 3.8% Mehrwertsteuer. Bei einer Mehrwertsteuer bzw. Kurtaxen- Erhöhung behalten wir uns das Recht vor, die Preise anzupassen und die Erhöhung an den Veranstalter weiter zu belasten Überschreitet der Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluss und Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis entsprechend, höchstens jedoch um 10 % erhöhen.
3.2 Überschreitet der Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluss und Übernachtung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis entsprechend erhöhen.
3.3 Umbestellungen (Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Aufenthaltsdauer der Gäste oder sonstiger wesentlicher Leistungen des Hotels) berechtigen das Hotel, abweichende Preise zu verlangen.
3.4 Rechnungen des Hotels sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% Prozent zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
3.5 Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Deren Höhe und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
3.6 Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Forderungen des Hotels aufrechnen.
3.7 Für Reservationen über die Online Booking Engine gilt: Die Reservation ist nur möglich mit Angabe einer gültigen Kreditkarte. Die Kreditkarte wird sofort belastet. Sind die Angaben der Kreditkarte falsch, wird die Reservation nicht aufrechterhalten. Eine Annullierung der Reservation muss bis spätestens 1 Tag vor Anreise erfolgen, anderenfalls wird die erste Nacht zu 100% belastet.

4. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

4.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
4.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beherbergungen
4.3 nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, kann das Hotel gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig vergeben, ohne dass der Kunde hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Außer die Buchungen sind mit einer Kreditkarte garantiert oder bereits bezahlt.
4.4 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass kein oder ein niedriger Schaden entstanden ist. Etwaige Schadensersatzansprüche des Hotels bleiben vorbehalten.

5. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)

5.1 Ist mit dem Kunden ein bis zu einem bestimmten Termin freies Rücktrittsrecht schriftlich vereinbart, kann der Kunde bis dahin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Kunde es nicht bis zum vereinbarten Termin schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt.
5.2 Ist kein freies Rücktrittsrecht schriftlich vereinbart worden, ist das Hotel bei Rücktritt des Kunden berechtigt, die vereinbarten Preise in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Rücktritt des Kunden erfolgt aufgrund von Umständen, die das Hotel zu vertreten hat.
5.3 Für nicht in Anspruch genommene Zimmer rechnet das Hotel dem Kunden die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie ersparte Aufwendungen an. Dabei steht es dem Hotel frei, den ihm entstandenen und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 85 % des vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70 % für Halbpensions- und 60 % der Vollpensionsarrangements zu zahlen.
5.4 Leistungen durch Dritte oder Sonderleistungen, die infolge der Stornierung nutzlos werden, sind in jedem Fall zu zahlen.
5.5 Dem Veranstalter bleibt stets der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel de eines höheren Schadens vorbehalten.

6. RÜCKTRITT DES HOTELS

6.1 Wird die vom Hotel verlangte angemessene Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsdrohung nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6.2 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unzumutbar machen; falls Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Kunden oder der Gäste oder ohne Einverständnis des Hotels zu anderen als Beherbergungszwecken gebucht werden; falls das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereichs des Hotels zuzurechnen ist oder falls der Kunde gegen Ziffer 2.2. dieser Bedingungen verstößt.

7. VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN. HAFTUNG DES HOTELS

7.1 Mitgeführte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes im Hotel. Das Hotel übernimmt keine Bewachungs- oder Aufbewahrungspflicht. Das Hotel übernimmt außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz für den Verlust, Untergang oder Beschädigung der mitgeführten Gegenstände keine Haftung. Die Versicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt dem Gast.
7.2 Ansonsten haftet das Hotel – außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf die jeweiligen Deckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung. Für die Besorgung von Weckaufträgen sowie die Zustellung und Aufbewahrung von Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste haftet das Hotel nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Zurückgebliebene Sachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Andernfalls werden die Sachen nach Ablauf einer einmonatigen Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr dem lokalen Fundbüro übergeben.
7.3 Sofern Stellplätze in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz mittels Valet-Service vermietet werden, haftet das Hotel in diesem Fall nicht für Fahrzeug und Inhalt. Soweit das Hotel Stellplätze in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung stellt, kommt hierdurch ein Leihvertrag bzw. ein Mietvertrag und kein Verwahrungsvertrag zustande. Das Hotel übernimmt keine Obhutspflicht für Fahrzeuge und Inhalt. Das Hotel haftet für Fahrzeuge und Inhalt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.4 Der Gast benutzt Schwimmbäder, die gesamten Schwimmbadeinrichtungen und Geräte auf eigene Gefahr.

8. VERSCHIEDENES

8.1 Änderungen oder Ergänzungen sowie Stornierungen des Vertrags oder dieser Geschäftsbedingungen für Beherbergungen bedürfen der Schriftform sowie einer rechtsgültigen Unterschrift. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
8.2 Der Kunde haftet gegen über dem Hotel für Beschädigungen und Verluste, die durch Sie bzw. Ihren Teilnehmern verursacht werden, ohne dass das Hotel ein Verschulden nachweisen muss. Das Hotel lehnt jede Haftung ab für Diebstahl und Beschädigung an Materialien, die durch den Kunden, Veranstalter, Teilnehmer, Referenten oder Dirtte eingebracht wurden.
8.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden unwirksame Bestimmungen durch solche ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen.
8.4 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Es gilt liechtensteinisches Recht.
8.5 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist der Sitz des Hotels.
8.6 Park Hotel Sonnenhof Anstalt, Mareestrasse29,9490 Vaduz: Tel: 00423 2390202 // real@sonnenhof.li
8.7. Datensammlung bei Ihrer Anmeldung über unser Buchungssystem: Ihre Email wird automatisch in unseren Newsletterverteiler übernommen